Viele Menschen mit dem Willen zu Sterben haben am heutigen Mittwoch den Blick Karlsruhe gerichtet, wo das Bundesverfassungsgericht den Strafrechtsparagraf 217 verhandelt hat. Dieser hatte bislang ausgeschlossen, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Dies bislang strafbare Handlung der „geschäftsmäßigen Beihilfe“ wurde nun gekippt.
Der Ruf vieler todkranker Menschen nach einer gesetzlichen Veränderung war in der Vergangenheit immer lauter geworden. Die Mehrheit der Menschen hierzulande befürwortet außerdem die Beihilfe zum Suizid, wenn der dringende Wunsch vom Patienten ausgeht.Continue Reading