Hamburg führt das Wahlrecht ab 16 Jahren ein – Volksentscheid als Bewährungsprobe

14. Februar 2013 - 11:19 - keine Kommentare

Hamburg Bürgerschaft

Die monatelangen Diskussionen in der Hamburger Bürgerschaft sind beendet. Das Landesparlament führt umgehend das Wahlrecht ab 16 Jahren ein und mit dem Volksentscheid in neun Monaten über den Rückkauf der Energienetze winkt auch schon die erste Bewährungsprobe. In der Schule sollen die jungen Bürger auf die Wahl vorbereitet werden.

Die Hamburger Bürgerschaft hat in ihrer zurückliegenden Sitzung zwei wesentlich Beschlüsse. Fast geräuschlos ging dabei die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre vorüber. Nach der nächsten anstehenden Bürgerschaftswahl, die für das Jahr 2015 vorgesehen ist, werden die Hamburger erst wieder im Jahr 2020 zur Urne gebeten. Die Absenkung des Wahlalters führte noch einmal zu einer hitzigen Debatte im Parlament.

Hamburg führt das Wahlrecht ab 16 Jahren ein – Volksentscheid als Bewährungsprobe

Insbesondere die Rede von Walter Scheuerl, parteiloses Mitglied der CDU-Fraktion, sogrte für Empörung. Dieser hatte davor gewarnt, dass die rechtsextreme NPD von der Absenkung des Wahlalters profitieren könnte. Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken wiesen dies als “populistisch” zurück. Am Ende konnte sich die Befürworter durchsetzen, demnach sind Menschen ab 16 Jahren in Hamburg wahlberechtigt. Zu einer ersten Bewährungsprobe kommt es bei der Volksabstimmung über den Rückkauf der Energienetze in Hamburg.

Um die jungen Wähler optimal auf die anstehenden Abstimmungen vorzubereiten, sollen sie im Vorfeld einer Wahl in der Schule umfassend vorbereitet werden.

Bild: Hamburger Bürgerschaft von GuenterHH, CC BY – bearbeitet von borlife.

 
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